Taekwon-Do Verein Wanne e.V.

Taekwon-Do – die Kunst der Selbstverteidigung und Selbstbehauptung

 

Jeder Verein braucht „Spielregeln“

Die Spielregeln für Bestellungen bei Firmen sind allen bekannt unter „AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen“. Bei Vereinen nennt sich die AGB Satzung.

Über die Satzung ist die rechtliche Organisation des Vereins, die Vertretungsberechtigungen, Zweck des Vereins und dein Mitspracherecht geregelt (du hast richtig gehört: Im Gegensatz zu einer Firma hast du das Recht, die Ausrichtung des Vereins mitzubestimmen – nutze das auch).

Das wichtigste in Kürze:

  • Der Zweck des Taekwon-Do Vereins Wanne e.V. liegt in der Vermittlung der Sportart Taekwon-Do im Breitensport. (Der Zweck ist auch dann erfüllt, wenn Trainingshallen schließen müssen!)
  • Der Verein wird (rechtlich) vom Vorstand vertreten, der Vorstand wird von den Vereinsmitgliedern auf der Mitgliederversammlung gewählt.
  • Die Mitgliedschaft im Verein ist eine Jahresmitgliedschaft. Die Mitgliedschaft kann jährlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Der „Stichtag“ für eine Kündigung ist somit der 30.09. eines Jahres, geht die Kündigung später ein, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr

Die Satzung des Taekwon-Do Vereins Wanne e.V.

Die aktuelle Satzung des Taekwon-Do Vereins Wanne e.V. wurde auf der Mitgliederversammlung 2016 beschlossen und der der auf dieser Seite veröffentlichten Form an das Amtsgericht Bochum weitergeleitet.

Die Satzung ist so lange gültig, bis auf einer Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird. Es gilt – unabhängig vom Vereinseintritt – immer die aktuelle Satzung.

Aktuelle Satzung vom 27.01.2016: Satzung Download